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Vorschriften zur Absicherung des Tauchplatzes in der Schweiz


WFB, Januar 2002

Zur Absicherung des Tauchplatzes in der Schweiz sind folgende Vorschriften zu beachten:

Tauchflagge

Gesetz: Ein- und Ausstieg sind jeweils mit der Flagge "A" der internationalen Flaggenordnung (Taucher im Wasser) abzusichern:

   

Befinden sich Ein- und Ausstieg örtlich getrennt, so sind an beiden Orten Flaggen aufzustellen.
Bussen: Bei Nichtbefolgen der gesetzlichen Vorschrift kanneine Geldbusse erhoben werden. Diese beträgt normalerweise CHF 200.
Erfahrungen:  Hier folgende Live-Erfahrung eines Tauchkollegen:
Wird im Zürichsee ohne Tauchflagge getaucht, so kassiert die Seepolizei wie folgt ab:
Verantwortlicher: CHF 380
jeder Teilnehmer: CHF 340
(... Proscht Nägeli..!!!)
Fazit: Das Geld kann sicher jeder selbst besser verwenden, deshalb immer Tauchflagge(n) aufstellen!!

Autor: WFB Webmaster

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