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Vorschriften zur Absicherung des Tauchplatzes in der Schweiz |
Zur Absicherung des Tauchplatzes in der Schweiz sind folgende Vorschriften zu beachten:
| Gesetz: | Ein- und Ausstieg sind jeweils mit der Flagge "A" der internationalen Flaggenordnung (Taucher im Wasser) abzusichern:
Befinden sich Ein- und Ausstieg örtlich getrennt, so sind an beiden Orten Flaggen aufzustellen. |
| Bussen: | Bei Nichtbefolgen der gesetzlichen Vorschrift kanneine Geldbusse erhoben werden. Diese beträgt normalerweise CHF 200. |
| Erfahrungen: | Hier folgende Live-Erfahrung eines Tauchkollegen: Wird im Zürichsee ohne Tauchflagge getaucht, so kassiert die Seepolizei wie folgt ab: Verantwortlicher: CHF 380 jeder Teilnehmer: CHF 340 (... Proscht Nägeli..!!!) |
| Fazit: | Das Geld kann sicher jeder selbst besser verwenden, deshalb immer Tauchflagge(n) aufstellen!! |